Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Mietverhältnis zwischen Noor Car Rental und der Mieterin bzw. dem Mieter. Sie gelten für alle Fahrzeugmieten, die über unsere Website, telefonisch oder per E-Mail abgeschlossen werden. Mit der Buchung anerkennen Sie diese AGB. Zusammen mit dem Mietvertrag erhalten Sie sie zudem als PDF mit Ihrer Buchungsbestätigung.

01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen Noor Car Rental (nachfolgend «Vermieterin») und dem Mieter. Vermieterin und Vertragspartnerin ist:

Noor Car Rental

Ziegelhausrain 5

6142 Gettnau

+41 77 908 86 74

info{'@'}noorcarrental.ch

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Vermieterin.

02

Vertragsabschluss und Buchung

Die Buchung erfolgt über unsere Website, telefonisch oder per E-Mail. Bei Online-Buchungen kommt der Mietvertrag verbindlich zustande, sobald die Mietzahlung bei der Vermieterin eingegangen ist und der Mieter die Buchungsbestätigung per E-Mail erhalten hat.

Bei Buchungen per Telefon oder E-Mail kommt der Mietvertrag mit der schriftlichen Buchungsbestätigung der Vermieterin zustande. Auch in diesem Fall ist die Miete vor der Fahrzeugübergabe zu bezahlen (siehe «Mietpreis und Zahlung»).

Bei der Fahrzeugübernahme wird zusätzlich der schriftliche Mietvertrag unterzeichnet. Der Mieter erhält ihn zusammen mit diesen AGB vorab als PDF mit der Buchungsbestätigung.

03

Voraussetzungen für die Anmietung

Der Mieter sowie jeder Fahrer muss:

  • das Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben
  • einen gültigen Führerausweis besitzen (seit mindestens einem Jahr)
  • ein gültiges Ausweisdokument (Identitätskarte oder Reisepass) vorweisen
  • eine Kredit-/Debitkarte oder TWINT auf den eigenen Namen vorweisen (für die Kaution)
  • alle Angaben korrekt machen

Die Vermieterin kann Vermietungen ohne Angabe von Gründen verweigern.

04

Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf ausschliesslich vom Mieter und den im Mietvertrag eingetragenen Zusatzfahrern geführt werden. Der Mieter haftet für diese Personen wie für sich selbst.

Zusatzfahrer können gegen eine geringe Gebühr eingetragen werden und müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen.

05

Mietdauer, Übergabe und Rückgabe

Die Miete beginnt mit der Fahrzeugübergabe und endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs inklusive Schlüssel am vereinbarten Ort. Für verspätete Rückgabe, Nichtrückgabe und die Rückführung des Fahrzeugs gilt die nachfolgende Ziffer.

Die Übergabe erfolgt standardmässig in Gettnau (Region Luzern). Eine Übergabe am Bahnhof Luzern oder am Flughafen ist nach Vereinbarung möglich.

06

Verspätete Rückgabe, Nichtrückgabe und Rückführung

Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Eine blosse Mitteilung des Mieters genügt nicht.

Bei verspäteter Rückgabe wird nach einer Toleranz von 60 Minuten je angefangene Stunde CHF 25 verrechnet, höchstens jedoch der Tagespreis des gebuchten Fahrzeugs. Ab vier Stunden Verspätung gilt ein weiterer voller Miettag als bezogen. Entgeht der Vermieterin dadurch eine Anschlussvermietung, kann sie den daraus entstehenden Schaden zusätzlich geltend machen.

Wird das Fahrzeug mehr als 24 Stunden nach dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt nicht zurückgegeben und liegt keine schriftliche Zustimmung zur Verlängerung vor, gilt das Fahrzeug als vertragswidrig zurückbehalten. Der Mieter befindet sich ohne weitere Mahnung im Verzug. Die Vermieterin ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos aufzulösen, das Fahrzeug jederzeit und ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Mieters sicherzustellen und abzuholen sowie Strafanzeige zu erstatten. Der Versicherungsschutz kann in diesem Fall entfallen; der Mieter haftet diesfalls vollumfänglich für das Fahrzeug.

Der Mieter ist verpflichtet, der Vermieterin auf Verlangen unverzüglich den aktuellen Standort des Fahrzeugs sowie den Namen der Person bekanntzugeben, die es zuletzt geführt hat, und die Herausgabe des Fahrzeugs samt Schlüsseln, Fahrzeugausweis und Zubehör zu ermöglichen.

Muss die Vermieterin das Fahrzeug selbst zurückführen — insbesondere bei Nichtrückgabe, bei Rückgabe an einem nicht vereinbarten Ort oder bei einem nicht fahrbereit oder nicht zugänglich abgestellten Fahrzeug —, trägt der Mieter sämtliche Kosten der Rückführung. Verrechnet werden:

  • CHF 1.00 pro gefahrenen Kilometer, gerechnet vom Standort der Vermieterin in Gettnau zum Standort des Fahrzeugs und zurück
  • CHF 50 je angefangene Stunde und beteiligte Person, einschliesslich Fahr-, Warte- und Organisationszeit
  • eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro Rückführung
  • die weiterlaufende Miete zum vereinbarten Tagespreis für jeden angefangenen Tag bis zur Rückführung
  • die tatsächlichen Kosten Dritter, namentlich Abschleppdienst, Bergung, Schlüsseldienst, Stand-, Park- und Verwahrungsgebühren sowie Bahn-, Flug- oder Taxikosten

Befindet sich das Fahrzeug im Ausland, werden zusätzlich die tatsächlich anfallenden Kosten für Grenzformalitäten, Verzollung, Bewilligungen und Rechtsvertretung verrechnet.

Die vorstehenden Ansätze sind Pauschalen zur Vereinfachung der Abrechnung. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; der Vermieterin bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Die Kosten können mit der Kaution verrechnet und, soweit sie diese übersteigen, dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

07

Mietpreis und Zahlung

Massgebend sind die bei Vertragsabschluss gültigen Preise. Bei Online-Buchungen wird die Miete im Voraus über unseren sicheren Zahlungsanbieter bezahlt.

Die Miete ist in jedem Fall im Voraus zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht über die Website – zum Beispiel bei Buchungen per Telefon oder E-Mail –, muss der gesamte Mietbetrag vor der Fahrzeugübergabe vollständig bei der Vermieterin eingegangen sein. Massgebend ist der Zahlungseingang, nicht das Datum des Zahlungsauftrags.

Den zulässigen Zahlungsweg (zum Beispiel Zahlungslink oder Banküberweisung) sowie die Zahlungsfrist teilt die Vermieterin mit der Buchungsbestätigung mit. Zahlungen bei der Fahrzeugübergabe oder nach der Miete sind nur zulässig, wenn sie von der Vermieterin vorgängig schriftlich bestätigt wurden.

Ist der Mietbetrag zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vollständig eingegangen, ist die Vermieterin berechtigt, die Fahrzeugübergabe zu verweigern. Die Buchung gilt in diesem Fall als Nichterscheinen im Sinne der Ziffer «Stornierung und Umbuchung».

Zusatzleistungen und Nachbelastungen werden separat verrechnet.

08

Stornierung und Umbuchung

Bis 48 Stunden vor Mietbeginn kann kostenlos storniert oder umgebucht werden. Bei späteren Stornierungen oder bei Nichterscheinen wird eine Tagespauschale des gebuchten Fahrzeugs verrechnet; bereits bezahlte Beträge werden entsprechend zurückerstattet.

09

Kaution

Pro Buchung wird eine Kaution von CHF 200 über die Karte des Fahrers erhoben. Nach ordnungsgemässer Rückgabe des Fahrzeugs wird die Kaution innert 7 Tagen vollständig zurückerstattet.

Die Vermieterin ist berechtigt, sämtliche nachträglich anfallenden Kosten aus dem Mietverhältnis mit der Kaution zu verrechnen oder dem Mieter in Rechnung zu stellen.

10

Fahrzeugzustand bei Übergabe

Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den vertragsgemässen Zustand des Fahrzeugs, sofern keine Schäden im Übergabeprotokoll festgehalten sind. Fotografien der Vermieterin gelten als Beweismittel.

11

Sorgfaltspflichten

Der Mieter verpflichtet sich zu sorgfältigem Umgang mit dem Fahrzeug sowie zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Bei Nichtgebrauch ist das Fahrzeug abzuschliessen.

12

Unzulässige Nutzung

Untersagt sind insbesondere:

  • Rennen, Fahrtests oder sportliche Veranstaltungen
  • Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
  • grobfahrlässige oder rücksichtslose Nutzung
  • Weitervermietung
  • Nutzung zu illegalen Zwecken
  • Überladung
  • Transport gefährlicher Güter

13

Auslandsfahrten

Fahrten ins Ausland sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin erlaubt.

14

Treibstoff

Das Fahrzeug ist mit dem gleichen Tankstand zurückzugeben. Fehlmengen werden zu Marktpreisen zuzüglich Serviceaufwand verrechnet.

15

Kilometer

Es gilt die Vereinbarung im Mietvertrag. Mehrkilometer sind kostenpflichtig.

16

Versicherung und Selbstbehalt

Die Fahrzeuge sind in der Schweiz haftpflicht- und kaskoversichert. Im Schadenfall gilt pro Ereignis:

  • CHF 1’000 Selbstbehalt für Lenker ab 25 Jahren
  • CHF 3’000 Selbstbehalt für Lenker unter 25 Jahren

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzung haftet der Mieter vollumfänglich, auch über den Selbstbehalt hinaus.

17

Nicht gedeckte Schäden

Vom Versicherungsschutz typischerweise ausgeschlossen und daher voll vom Mieter zu tragen sind insbesondere:

  • Reifen- und Felgenschäden
  • Kupplungsschäden
  • Fehlbetankung
  • Schlüsselverlust oder -beschädigung
  • Schäden am Innenraum
  • Schäden durch falsche Bedienung

18

Unfall, Diebstahl und Schaden

Im Ereignisfall muss der Mieter:

  • sofort die Polizei informieren
  • die Vermieterin unverzüglich benachrichtigen
  • ein Unfallprotokoll erstellen
  • keine Schuldanerkennung abgeben

19

Reparaturen

Reparaturen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Vermieterin zulässig.

20

Verkehrsverstösse

Der Mieter haftet für alle Bussen und Gebühren, die während der Mietdauer anfallen. Zusätzlich wird pro Fall eine Administrationsgebühr von CHF 20 erhoben.

21

Reinigung

Bei übermässiger Verschmutzung, Tiertransport oder Rauchgeruch werden Spezialreinigungskosten verrechnet.

22

Wertminderung

Bei Unfallschäden kann zusätzlich zur Reparatur eine merkantile Wertminderung geltend gemacht werden.

23

Betriebsausfall

Für die Dauer der Reparatur oder Nichtverfügbarkeit kann dem Mieter ein Nutzungsausfall in Rechnung gestellt werden.

24

Verlust von Fahrzeugteilen

Fehlendes Zubehör, Dokumente, Ladegeräte oder Fahrzeugteile werden dem Mieter belastet.

25

Haftung der Vermieterin

Soweit gesetzlich zulässig, wird jede Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ausgeschlossen.

26

Datenschutz

Personendaten werden zur Vertragsabwicklung verwendet und dürfen, soweit erforderlich, an Behörden weitergegeben werden. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung auf unserer Website.

27

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Noor Car Rental. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen geht die deutsche Fassung vor.

Fragen zu unseren Bedingungen?

Schreiben Sie an info@noorcarrental.ch.

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

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